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BGH - Entscheidung vom 18.12.1986

III ZR 242/85

Normen:
NRW OrdnunggsbehördenGOrdnunggsbehördenG (idF vom 13. Mai 1980, GV NW S. 528) § 39 Abs. 1 lit. b
OBG NRW § 39 Abs.1 lit.b

Fundstellen:
BGHR GG vor Art. 1 Ampelanlage 1
BGHR NW OBG § 39 Abs. 1 lit. b, Maßnahme 1
BGHR Verwaltungsrecht/Allgemeine Grundsätze, Verwaltungsakt 1
BGHZ 99, 249
DRsp V(540)158d-f
JZ 1987, 822
JuS 1988, 193
MDR 1987, 648
NJW 1987, 1945
VersR 1987, 666

Die Klägerin begehrt Ersatz der - materiellen und immateriellen - Schäden, die sie am 28. November 1980 um 20.50 Uhr in E. durch einen Verkehrsunfall auf der Kreuzung K. Straße/F. Straße/Sch. Straße erlitten hat. Die [...]
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