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BGH - Entscheidung vom 04.07.1986

V ZR 238/84

Normen:
BGB § 1191, § 242 D
ZPO § 246, § 561

Fundstellen:
BGHR BGB § 1156 Abtretung, isolierte 1
BGHR BGB § 1157 Abtretung, isolierte 1
BGHR BGB § 1191 Abtretung 1
BGHR BGB § 242 Rechtsausübung, unzulässige 2
BGHR ZPO § 246 Rechtsnachfolge 1
BGHR ZPO § 561 Abs. 1 Satz 1 Tatsachen, neue 1
JuS 1987, 321
MDR 1987, 130
NJW-RR 1987, 139
WM 1986, 1386
Warn 1986, 228
ZIP 1986, 1454

Mit der im Urkundenprozeß erhobenen Klage hat die bisherige Klägerin von der Beklagten Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer durch Abtretung erworbenen Briefgrundschuld von 178 000 DM verlangt. Die Klägerin ist [...]
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