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BGH - Entscheidung vom 30.10.1986

III ZR 20/86

Normen:
BauGB § 73

Fundstellen:
BRS 53 Nr. 188
NVwZ 1987, 532

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554 b ZPO ); die Revision bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Der unanfechtbare Umlegungsplan vom 22. Mai 1980 kann nach § 73 BBauG nur geändert werden, [...]
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