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AG Duisburg - Entscheidung vom 14.07.1986

27 C 352/86

Die Beklagte vermietete durch schriftlichen Vertrag vom 22.10.1984 an die Kläger eine Wohnung in dem Hause D., F., zu einem Mietzins von 520 DM zuzüglich Nebenkosten. In § 1 Ziff. 2 des Mietvertrages heißt es: 'Die [...]
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