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VerfGH Bayern - Entscheidung vom 27.09.1985

Vf 20-VII-84

Normen:
BayVerf. Art. 112 Abs.2
GG Art. 5 Abs.1 S.1

Fundstellen:
DRsp V(598)148d
DVBl 1986, 44
DÖV 1986, 72
NJW 1986, 833

»Art. 112 Abs. 2 BV [Bayer.Verfassung] verbürgt die Informationsfreiheit einschließlich ihrer besonderen Ausprägung der Rundfunkempfangsfreiheit als Grundrecht. Rundfunkempfang im Sinne dieser Verfassungsnorm ist auch [...]
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