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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 30.01.1985

11 B 201 /84

Normen:
VwGO § 80 Abs.5
VwVfG § 45 Abs.2

Fundstellen:
DRsp V(557)138d
DVBl 1985, 1077
NVwZ 1985, 919
OVGE Rh.-Pf. u. Saar 19, 237

Zur Frage, wie lange die Nachholung einer Begründung des besonderen Vollzugsinteresses möglich ist, vertritt der Senat eine vom HessVGH in DVBl 1984, 794 , hier: V (557) 137 b abweichende Ansicht: »... Die Anordnung [...]
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