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OVG Lüneburg - Entscheidung vom 11.03.1985

12 OVG C 1/84

Normen:
GG Art. 5, Art. 21
SchlHStrWG §§ 20 ff.

Fundstellen:
DRsp V(549)481d
DÖV 1985, 688
NJW 1986, 863
SchlHA 1985, 159

»Es verstößt gegen die §§ 20 ff. SchlHStrWG .. sowie gegen Art. 5 , 21 GG , wenn die AntrG. es ohne Ausnahme verbietet, Sondernutzungserlaubnisse für politische Veranstaltungen in den Fußgängerbereichen der Stadt H., [...]
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