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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 12.06.1985

4 U 25/85

Normen:
BGB § 459 Abs.2, § 463 S.2

Fundstellen:
BB 1985, 1417
DRsp I(130)246c-d

'... Die Haftung der Bekl. [Vermittlerin eines Kraftfahrzeugkaufs] beuht auf der zumindestfahrlässig falschen angabe der Motorleistung mit 45 statt richtig mit 50 PS, die deshalb von Bedeutung ist, weil sie zu einer [...]
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