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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 12.11.1985

3 Ws 304/85

Normen:
BtMG § 36 Abs.1 S.3

Fundstellen:
DRsp III(380)222c
MDR 1986, 342
NStZ 1986, 187

»Der Senat tritt der Rechtsansicht des LG bei, daß die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes nach § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG [BetäubMG] nicht deshalb von Rechts wegen ausgeschlossen ist, weil der Verurteilte im [...]
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