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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 24.09.1985

4 W 71/85

Normen:
ZPO § 91 a

Fundstellen:
DRsp IV(409)227d
MDR 1986, 240

»Zwar hat das BAG (AP § 91 a ZPO Nr. 7) ausgesprochen, daß derjenige, der sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begebe, die Kosten zu tragen habe, selbst wenn er möglicherweise bei Entscheidung des [...]
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