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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 09.10.1985

13 U 23/84

Normen:
BGB § 467 S.2

Fundstellen:
DRsp I(130)249e
MDR 1986, 234

»Allerdings wird die Auffassung vertreten, der Käufer könne die zur Mängeluntersuchung aufgewendeten Gutachterhonorare aus § 467 Satz 2 BGB ersetzt verlangen ([u. a.] LG Nürnberg/Fürth, MDR 1982,668). Diese Auffassung [...]
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