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OLG Hamm - Entscheidung vom 31.05.1985

15 W 197/84

Normen:
BGB § 1600 c Abs.2, Abs.3

Fundstellen:
DRsp I(167)334a-b
FamRZ 1985, 1078
JMBl NRW 1985, 211
OLGZ 1985, 300
Rpfleger 1985, 398

Der Senat kommt zu dem Ergebnis, daß der Notar im Falle der Errichtung einer Urkunde über die Anerkennung der nichtehelichen Vaterschaft, deren Inhalt nach dem Willen des Anerkennenden geheim bleiben soll, gleichwohl [...]
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