Der BGH hat die Revision der Beklagten durch Beschluß v. 13.5.1986 (VI ZR 155/85) nicht angenommen Vgl. such OLG Hamm, Urt. v. 26.6.1985 (13 U 27/84), VRS 87,2. Ebenso OLG Köln, Urt. v. 3.7.1987 (13 G 230/86) r+s 1987, [...]
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