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OLG Hamburg - Entscheidung vom 19.02.1985

2 Ss 205/84

Normen:
StGB § 145 a

Fundstellen:
DRsp III(320)209d
MDR 1985, 780

'... Der Angekl. ist der Weisung aus dem Beschluß der Strafvollstreckungskammer, sich bis zum 7. eines jeden Monats bei der Führungsaufsichtsstelle persönlich zu melden, vorsätzlich nicht nachgekommen. ... Der Vorsatz [...]
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