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OLG Hamburg - Entscheidung vom 01.11.1985

12 WF 148/85 S

Normen:
ZPO § 620 c

Fundstellen:
DRsp IV(418)227d
FamRZ 1986, 182

»Nach § 620 c Satz 1 ZPO .. findet [im Verfahren der einstw. Anordnung] die sofortige Beschwerde statt, wenn das FamGer. die elterliche Sorge für gemeinschaftliche Kinder aufgrund mündlicher Verhandlung geregelt hat. [...]
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