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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 24.04.1985

12 W 19/85

Normen:
BGB § 885 Abs.1
ZPO §§ 788, 894, 895, § 929 Abs.2, § 932 Abs.2, § 936

Fundstellen:
DRsp IV(421)167d
MDR 1985, 770

»Zwar entspricht es h. M. und ständ. Rechtspr., daß die Kosten für Eintragungen in das Grundbuch keine Kosten der Zwangsvollstreckung sind, wenn der Schuldner zur Bewilligung der Eintragung verurteilt ist .. . (Bei [...]
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