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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 13.11.1985

2 UF 22/85

Normen:
ZPO § 281

Fundstellen:
DRsp IV(413)197c
FamRZ 1986, 180

»...Der Verweisungsbeschluß bindet nicht gemäß § 281 ZPO , weil er vor ordnungsgemäßer Zustellung der Klage ergangen ist (vgl. BGH, NJW 1983,1062). Ob eine Verweisung, die Ä wie hier Ä im PKH-Prüfungsverfahren [...]
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