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LG Tübingen - Entscheidung vom 26.08.1985

5 T 120/85

Normen:
ZPO § 915 Abs.2, Abs.3

Fundstellen:
DRsp IV(427)79e-f
Rpfleger 1986, 24

»... Nach Auffassung der Kammer kann die im vorl. Fall dem Schuldner vergleichsweise eingeräumte Stundung der titulierten Forderung einer Befriedigung des Gläubigers i. S. des § 915 Abs. 2 ZPO nicht gleichgestellt [...]
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