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LG Karlsruhe - Entscheidung vom 08.11.1985

9 S 234/85

Normen:
VVG §§ 23, 25

Fundstellen:
VersR 1986, 170
ZfS 1986, 306

B. S.a. BGH, VersR 1965, 654 : Eine Gefahrerhöhung i.S. der §§ 23 , 25 VVG liegt vor, wenn der Versicherte, der wegen mangelnder Sehschärfe zum Fahren immer eine Brille tragen muß, dessen ungeachtet vor dem Unfall [...]
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