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LG Heidelberg - Entscheidung vom 19.03.1985

3 T 5/85

Normen:
ZPO § 121

Fundstellen:
AnwBl 1986, 211
DRsp IV(409)227f

»Der Kammer erscheint bei einer Pfändung eines Bankkontos anwaltliche Vertretung erforderlich. Die korrekte Pfändung eines Bankkontos unter Einschluß auch künftiger Salden und eingehender Gelder gehört zu den [...]
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