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LAG München - Entscheidung vom 04.07.1985

9 Sa 39/85

Normen:
BGB §§ 296 297 626

Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 5. Juni 1968 als Arbeiter beschäftigt. Er verrichtete Stanzarbeiten an der Stanzmaschine und legte Blechteile in die Maschine ein. Er war ab 12. Januar 1982 arbeitsunfähig und [...]
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