»... Der beschließende Senat hat in (BVerwGE 61, 211 [hier: V (558) 122 c]) dem Prüfling zugestanden, sich auf ein nachweisbares Schreibversehen berufen zu können .. [, weil] in jenem Verfahren [durch] ein [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!