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BGH - Entscheidung vom 12.03.1985

VI ZB 21/84

Normen:
ZPO §§ 222, 223

Fundstellen:
DRsp IV(412)189c
VersR 1985, 574

»Der Bekl. hat die Berufungsbegründungsfrist versäumt. Die Frist zur Begründung einer innerhalb der Gerichtsferien eingelegten Berufung, die Ä wie hier Ä keine Feriensache betrifft, endet mit Ablauf des 15. 10. (BGHZ [...]
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