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BGH - Entscheidung vom 03.04.1985

IVb ZR 19/84

Normen:
BGB § 1578 Abs.3
ZPO § 323

Fundstellen:
BGHZ 94, 145
DRsp IV(415)170c-d
FamRZ 1985, 690
JZ 1985, 579
NJW 1985, 1701

(c) »... Wenn einem Unterhaltsgläubiger rechtskräftig Unterhalt zugesprochen worden ist, ist eine Leistungsklage auf zusätzlichen Unterhalt (Zusatz- oder Nachforderungsklage) nur insoweit zulässig, als keine [...]
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