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BGH - Entscheidung vom 11.07.1985

III ZB 13/85

Normen:
BGB § 571
ZPO § 304

Fundstellen:
DRsp IV(415)190a
VersR 1985, 972

»...Das BerGer. hat dem Bekl. die Wiedereinsetzung verweigert, weil seinen Prozeßbevollmächtigten an der Fristversäumung ein Verschulden treffe (§§ 233 , 85 Abs. 2 ZPO ). Dieses Verschulden erblickt es darin, daß der [...]
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