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BGH - Entscheidung vom 28.06.1985

V ZR 111/84

Normen:
BGB §§ 278, 1020

Fundstellen:
BB 1985, 2274
BGHZ 95, 144
DB 1985, 2558
DRsp I(154)162a-b
JZ 1985, 1113
JuS 1986, 156
NJW 1985, 2944
RdL 1985, 270
WM 1985, 1317

(a) »... Eine Ersatzpflicht aus § 1020 i. V. m. § 278 BGB (aus dem Gesichtspunkt einer positiven Forderungsverletzung) setzt voraus, daß zwischen dem Kl. als Eigentümer des belasteten Grundstücks und der Bekl. als [...]
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