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BGH - Entscheidung vom 12.03.1985

VI ZR 182/83

Normen:
AGBG § 9, § 11 Nr.7, § 24

Fundstellen:
DRsp I(120)146c-d
VersR 1985, 595

Der vereinbarte Haftungsausschluß erstreckt sich in zulässiger Weise auch auf - von der Kl. hier geltend gemachte - Ansprüche aus unerlaubter Haltung, die die Klausel ausdrücklich erwähnt. Zwar befaßt sich § 11 Nr. 7 [...]
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