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BGH - Entscheidung vom 13.11.1985

IVb ZB 112/82

Normen:
BGB § 1580, § 1587e Abs. 1, Abs. 4
FGG §§ 19 ff.

Fundstellen:
FamRZ 1986, 253
LSK-FamR/Runge, § 1587e BGB LS 9
MDR 1986, 657
NJW-RR 1986, 369

I. Im Scheidungsrechtsstreits hat sich der Ehemann (Rechtsvorgänger des Antragsgegners) geweigert, die zur Durchführung des Versorgungsausgleichs erforderlichen Auskünfte zu erteilen. weil durch Vereinbarung mit der [...]
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