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BGH - Entscheidung vom 29.10.1985

VI ZR 103/84

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)

Fundstellen:
DAR 1986, 84
DRsp I(123)299c-e
DRsp Nr. 1992/4053
DRsp-ROM Nr. 1992/4053
LM Nr. 56 zu § 823 (C) BGB
LM Nr. 82 zu § 823 BGB
MDR 1986, 487
NJW 1986, 777
VRS 70, 164
VersR 1986, 448
ZfS 1986, 131
r+s 1986, 68
r+s 1986, 68
zfs 1986, 131

Am 10. Juni 1976 fuhr der Fahrer K. mit einem LKW an einer Anschlußstelle auf die Bundesautobahn auf. Dabei flog aus dem geöffneten Seitenfenster der Fahrerkabine ein Lieferschein auf den mittleren Grünstreifen. Der [...]
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