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BGH - Entscheidung vom 23.01.1985

3 StR 508/84

Normen:
StGB § 25 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp III(310)34Nr. 12
GA 1985, 270

Für den Exzeß eines Beteiligten, also für eine Handlung, die von den anderen nicht vorausgesehen und deshalb weder verabredet noch von ihrem gemeinsamen Tatentschluß gedeckt wird, ist mangels Vorsatz (§ 16 Abs. 1 StGB [...]
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