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BGH - Entscheidung vom 26.09.1985

III ZR 26/84

Normen:
BGB § 635
GKG § 19

Fundstellen:
DRsp IV(474)65e
MDR 1986, 131

Die Änderung der Streitwertfestsetzung ist nach § 25 Abs. 1 Satz 3 GKG zulässig. Der Streitwert richtet sich nach dem Zahlungsantrag des Klägers. Eine Erhöhung gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 GKG tritt nicht ein, da keine [...]
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