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BGH - Entscheidung vom 05.07.1985

2 StR 161/85

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
StGB § 27, § 46

Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeitreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt [...]
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