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BGH - Entscheidung vom 26.06.1985

3 StR 145/85

Normen:
StPO § 140 Abs.1, § 338 Nr.5

Fundstellen:
DRsp IV(449)214d
MDR 1985, 981
NJW 1986, 78
NStZ 1985, 514
StV 1985, 442

»Mit Recht rügt die Revision, daß der Pflichtverteidiger des Angekl. als Zeuge .. vernommen und für diesen Zeitraum trotz seiner ausdrücklichen Anregung kein anderer Pflichtverteidiger beigeordnet wurde. Der Senat [...]
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