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BGH - Entscheidung vom 22.01.1985

VI ZR 131/83

Normen:
BGB § 34
KO § 82, § 90, § 133, § 134

Fundstellen:
MDR 1985, 566

Die klagende GmbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Spielwaren P.H.V. & Co. KG, über deren Vermögen auf Antrag der Hauptgläubigerin, der VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte e.G., am 2. Juni [...]
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