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BGH - Entscheidung vom 08.10.1985

VI ZR 114/84

Normen:
BGB §§ 242, 254

Fundstellen:
BGHZ 96, 98
DRsp I(123)298a-b
MDR 1986, 218
NJW 1986, 775

(a) »... Auch derjenige, der Schutzpflichten gegenüber einem anderen verletzt, ist grundsätzlich berechtigt, sich auf § 254 Abs. 1 BGB zu berufen, wenn sich die zu schützende Person durch mitursächliches schuldhaftes [...]
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