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BGH - Entscheidung vom 27.02.1985

IVa ZR 121/83

Normen:
BGB §§ 133, 157, 652

Fundstellen:
DRsp I(112)129a
MDR 1986, 36
NJW 1986, 1035
WM 1985, 775

'...DER Senat hat im Urteil.. WM 1981, 1137 ausgesprochen, daß sich der Tatrichter seiner Aufgabe, eine Verfügung von Todes wegen auszulegen, grundsätzlich nicht dadurch entledigen darf, daß er die Schwierigkeiten, die [...]
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