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BGH - Entscheidung vom 23.09.1985

II ZR 257/84

Normen:
HGB § 105, § 114

Fundstellen:
BB 1986, 487
DB 1985, 2602
DRsp II(210)333c
MDR 1986, 292
NJW 1986, 584
WM 1985, 1444

Der Kläger verlangt vom Beklagten Schadensersatz wegen Verletzung gesellschaftsvertraglicher Pflichten und begehrt die Feststellung, daß er das ursprünglich gemeinsame Gesellschaftsunternehmen zu Recht übernommen habe. [...]
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