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BGH - Entscheidung vom 18.06.1985

VI ZR 168/84

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
DAR 1985, 318
ES Kfz-Schaden A-2/11
VRS 69, 181
VersR 1985, 865

Die grundsätzliche Möglichkeit der Abrechnung auf der Basis fiktiver Reparaturkosten befreit den Geschädigten nicht von der Verpflichtung, unter mehreren vom Erfolg her gleichwertigen Mitteln der Schadensbeseitigung [...]
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