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BFH - Entscheidung vom 31.07.1985

II R 242/82

Normen:
Gesetz über die Errichtung von Landwirtschaftskammern im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11. Februar 1949 (GVBl NW 1949, 53) § 2 Nr. 1 S. 2
GrstG § 3 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, Abs. 2, 3, § 8 Abs. 2
RVO § 368k Abs. 3 S. 1, § 368n Abs. 2 S. 2, § 368 m Abs. 4, § 368n Abs. 2

Fundstellen:
BFHE 144, 277
BStBl II 1985, 681

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -eine Landwirtschaftskammer-- ist durch Landesgesetz errichtet worden, ist rechtsfähig und hat die Aufgabe, die Landwirtschaft und die in ihr Berufstätigen zu fördern [...]
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