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AG Düsseldorf - Entscheidung vom 04.11.1985

47 C 440/85

Normen:
HGB § 346

Fundstellen:
DRsp II(214)224f
MDR 1986, 321

»Bei einem gebrauchten Gerät, das auch in der Auftragsbestätigung als »Vorführgerät« angegeben wird, kann der Empfänger die Klausel »ab Werk« nur dahin verstehen, daß es sich um Frachtkosten ab jetzigem Standort der [...]
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