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StA Landau/Pfalz - Entscheidung vom 14.04.1984

24 Js 3176/81

Normen:
StGB § 223

Fundstellen:
DRsp III(328)103a
MDR 1984, 1041
NStZ 1984, 553

Die Beschuld. betreiben mit behördlicher Erlaubnis eine Hausmüll- und eine Sondermülldeponie, von der starke Geruchsbelästigungen ausgehen. »... [Der Straftatbestand des § 223 StGB] ist nicht erfüllt. Zwar kann davon [...]
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