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SchlHOLG - Entscheidung vom 26.01.1984

5 U 69/82

Normen:
BGB § 932 Abs.1 S.1, Abs.2

Fundstellen:
DAR 1985, 26
DRsp I(150)276b-c

(b) »... Die Bekl. hat .. nicht gutgläubig Eigentum [an dem Pkw] erworben. Ihrem Eigentumserwerb standen die Vorschriften des § 932 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz, Abs. 2 BGB entgegen. Der Senat hat die Überzeugung [...]
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