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SchlHOLG - Entscheidung vom 24.04.1984

3 U 114/82

Normen:
HGB § 87 a, § 92

Fundstellen:
DRsp II(210)324a
MDR 1984, 760

»Dem Lebensversicherer ist ein klagweises Vorgehen gegen den Versicherungsnehmer nicht zumutbar (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1981, 480 [hier: II (210) 298 a]). ... Der Lebensversicherer muß dem Versicherungsvertreter [...]
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