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OVG Münster - Entscheidung vom 03.08.1984

4 A 1011/83

Normen:
BerBildG § 20 Abs.2, § 24

Fundstellen:
DRsp VI(624)37d
GewArch 1985, 21

'...Nach § 20 Abs. 2 BBiG [BerBildG] ist [zum Ausbilden] persönlich nicht geeignet insbesondere, wer..wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen [...]
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