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OVG Lüneburg - Entscheidung vom 09.02.1984

12 A 175/83

Normen:
StVZO § 31 a S.3 Hs.2

Fundstellen:
DRsp II(294)215c
NJW 1984, 2374

'Für die Anordnung, das Fahrtenbuch unaufgefordert jeweils zum 1. eines Monats bei der Straßenverkehrsbehörde vorzulegen, ist eine Rechtsgrundlage nicht ersichtlich. § 31 a Satz 3 Halbs. 2 StVZO bestimmt zwar, daß das [...]
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