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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 21.03.1984

2 UF 200/83

Normen:
EheG § 58 Abs.1
ZPO § 323 Abs.4

Fundstellen:
DRsp IV(415)166d-e
FamRZ 1984, 728

»... Gemäß § 323 Abs. 1 und 4 ZPO kann die entsprechende Abänderung eines Unterhaltsvergleichs verlangt werden, wenn eine wesentliche Änderung derjenigen Verhältnisse eingetreten ist, die für die Unterhaltsvereinbarung [...]
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