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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 23.10.1984

10 W (Lw) 23/84

Normen:
GrdstVG § 9 Abs.1 Nr.3

Fundstellen:
DRsp II(285)160c
RdL 1984, 330

»... Bei der Prüfung des Versagungsgrundes nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG ist von dem durchschnittlichen Verkehrswert des Grundstücks auszugehen, der dann zu dem vereinbarten Gegenwert ins Verhältnis zu setzen ist. Da [...]
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