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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 07.08.1984

6 U 51/84

Normen:
BGB § 765

Fundstellen:
DRsp I(138)477e-f
NJW 1985, 498
WM 1985, 349

'Die [Raten-]Kredite, für welche sich die Bekl. verbürgt haben, sind wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig. [Wird ausgeführt] ... Die Bürgschaft der Bekl. erstreckt sich nicht auf die Bereicherungsforderung [...]
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