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OLG Köln - Entscheidung vom 04.07.1984

2 Wx 13/84

Normen:
BGB § 32 Abs.1 S.2

Fundstellen:
DRsp I(110)130a-c
JMBl NRW 1984, 261
MDR 1984, 937
OLGZ 1984, 401
Rpfleger 1984, 470

'...Zur Gültigkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung ist [nach § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB] erforderlich, daß die Einladung den Gegenstand der Beschlußfassung bezeichnet. Die Anforderungen an die Genauigkeit der [...]
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