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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 20.11.1984

4 Ss 114/84

Normen:
JugArbSchG § 22 Abs.1 Nr.3

Fundstellen:
DRsp VI(616)97c-d
VRS 68, 236

»... Die Vorschrift des § 22 Abs. 1 Nr. 3 JArbSchG [JugArbSchG] verbietet dem ArbGeber die Beschäftigung Jugendlicher mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie [...]
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